Accessibility Notes

(In German, the English version will follow soon.)

Die Stiftung Medien in der Bildung, Trägerin des Leibniz-Instituts für Wissensmedien (IWM), ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die IWM-Webseite unter: https://iwm-tuebingen.de bzw. https://www.iwm-tuebingen.de



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei:

  • Medien- und Textalternativen für Videos
  • Formulare
  • PDF-Dokumente

Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Aufgrund der Vielzahl insbesondere älterer Inhalte und Dokumente ist eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung nicht vollständig gewährleistbar (unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG).

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir sind um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten im Rahmen unserer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten sukzessive an ihrer Verbesserung. Alle neuen Inhalte werden möglichst barrierefrei bereitgestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen in Form einer von der Stiftung Medien in der Bildung am 15.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.07.2025 überprüft.


Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Internetauftritte des Leibniz-Instituts für Wissensmedien aufgefallen?

Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Post oder Telefon.

Stiftung „Medien in der Bildung“
Schleichstraße 6
D-72076 Tübingen

Tel.  +49 7071 979-0
redaktion@iwm-tuebingen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 10b L-BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen im Geltungsbereich des L-BGG, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Antragsberechtigt sind Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, kommunale Behindertenbeauftragte nach § 15 Absatz 1 und nach § 15 Absatz 3 BGG anerkannte Verbände oder deren baden-württembergische Landesverbände, wenn sie durch den gegenständlichen Sachverhalt in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind (vgl. § 10b Absatz 3 L-BGG). Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem L-BGG.

Kontakt der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (Landeszentrum Barrierefreiheit, LZ-BARR)

Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-3636

E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de

https://barrierefreiheit-bw.de/barrierefreiheitdurchsetzen/schlichtungsstelle


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.

--

Soweit § 10b Absatz 3 L-BGG nicht einschlägig ist (bspw.: bei Menschen mit Behinderungen, die ihren Wohnsitz nicht in Baden-Württemberg haben) kommt nachrangig ein entsprechender Antrag an die Schlichtungsstelle des Bundes in Betracht:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin


Tel. +49 (0)30 18 527-2805
Fax +49 (0)30 18 527-2901

info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

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