International Office

Zwei IWM-Mitarbeitende unterhalten sich an einem Stehtisch und machen Notizen

Das International Office kümmert sich um alle Aspekte der Internationalisierung am Leibniz-Institut für Wissensmedien und unterstützt neue internationale Mitarbeiter*innen, Gastwissenschaftler*innen sowie deren Familien vor und während ihres Aufenthalts am Institut. Unser Ziel ist es, Ihren Aufenthalt in Tübingen so angenehm wie möglich zu gestalten.


Ihr Aufenthalt am IWM: Was Sie wissen sollten

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu vielen Themen, die mit der Arbeit oder dem Besuch am IWM zusammenhängen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Termin mit dem International Office zu vereinbaren, wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben.

Ihre Ansprechperson

Porträt von Chhaya Krüger
Chhaya Krüger

Internationalisierungsbeauftragte

+49 7071 979-307c.krueger@iwm-tuebingen.de

Bürozeiten: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr montags, mittwochs und donnerstags

Vorbereitungen für Ihren Aufenthalt

Der Umfang der Vorbereitungen, die Sie vor Ihrer Ankunft in Deutschland treffen müssen, hängt vor allem von verschiedenen Faktoren ab: in welcher Funktion Sie zum IWM kommen, ob Sie EU-Bürger*in sind oder nicht und wie lange Ihr Aufenthalt dauert.

Eine Person schreibt Notizen auf einen IWM-Block

Vor Ihrer Ankunft

Anmeldung bei unserem International Office

Bitte melden Sie sich mit dem folgenden Formular im International Office an, damit wir Ihnen bei allen weiteren Details rund um Ihren Aufenthalt behilflich sein können. Bitte beachten Sie, dass dieser Schritt aufgrund der europäischen Datenschutzgesetze erforderlich ist, damit wir Ihnen helfen können.

Visum

Wenn Sie Bürger*in der EU oder des EWR sind, benötigen Sie kein Visum, um nach Deutschland einzureisen oder dort zu arbeiten.

Von einigen Ausnahmen abgesehen, benötigen Nicht-EU-Bürger*innen in der Regel ein Visum, insbesondere wenn sie planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben.

Wenn Sie als Postdoc oder Doktorand*in nach Deutschland einreisen, benötigen Sie in der Regel ein 18 D-Visum. Wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung vor Ort, um einen Termin für Ihr Visumsgespräch zu vereinbaren und eine Liste der Dokumente zu erhalten, die Sie mitbringen und/oder vorlegen müssen.

Ausführlichere Informationen zu den Visumformalitäten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Termin zur amtlichen Anmeldung in Tübingen

Wer sich länger als 90 Tage in Tübingen aufhalten will, muss seinen Wohnsitz unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Tübingen im Bürgerbüro anmelden. Einen Termin für die Anmeldung können Sie hier online buchen. Da der nächste freie Termin mehr als zwei Wochen entfernt sein kann, empfehlen wir dringend, Termine im Voraus zu buchen. Leider steht die Buchungs-App nur in deutscher Sprache zur Verfügung, daher entnehmen Sie bitte weitere Details zur Terminbuchung unserem Handout Offizielle Stadtanmeldung.

Vorübergehende Krankenversicherung

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, empfehlen wir Ihnen, eine Reisekrankenversicherung für Ihre ersten Wochen in Deutschland abzuschließen. Sobald Sie angekommen sind, müssen Sie normalerweise eine Krankenkasse wählen und eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abschließen. Da Ihr Ankunftstag jedoch nicht unbedingt mit Ihrem ersten Arbeitstag zusammenfällt und Sie möglicherweise einige Tage brauchen, um Ihre Wahl zu treffen und die Versicherung abzuschließen, ist es ratsam, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Für Gastwissenschaftler*innen können die Anforderungen je nach Ihrer Staatsangehörigkeit/Ihrem Wohnsitzland und der Dauer Ihres Aufenthalts variieren.

Dokumente und andere Dinge, die Sie mitbringen sollten

Wir haben eine Checkliste für Sie vorbereitet, die sowohl Dinge enthält, die Sie unbedingt mitnehmen müssen, als auch solche, die Sie in Erwägung ziehen können, wenn sie für Sie in Frage kommen. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine digitale Sicherungskopie Ihrer wichtigen Dokumente zu erstellen (z. B. in einem verschlüsselten Cloud-Speicher), für den Fall, dass Sie eines Ihrer wichtigen Dokumente verlieren.

Unverzichtbar:

  • Reisepass oder Personalausweis (sollte noch für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein) mit Visum
  • Aufnahmevereinbarung (Arbeitnehmer) oder Einladung (Gastwissenschaftler)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Zeugnisse und Hochschulabschlüsse (entweder im Original oder als beglaubigte Kopie)
  • Bargeld oder Kreditkarte, damit Sie an einem Geldautomaten Bargeld abheben können (Hinweis: viele Supermärkte bieten einen kostenlosen Cashback-Service für Visa und Mastercard an, wenn Sie dort einkaufen)

Wichtig: Wenn Ihre Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen oder Apostillen (je nach Land, in dem sie ausgestellt wurden).

Falls zutreffend:

  • Finanzierungsnachweis, wenn Sie Gastwissenschaftler*in sind (Stipendium/Gehaltsnachweis Ihres Heimatinstituts
  • Ihre EU-Krankenversicherungskarte (EHIC), wenn Sie ein/e Gastwissenschaftler*in aus Europa sind
  • Heiratsurkunde - auch wenn Ihr Ehepartner Sie nicht begleitet, kann die Vorlage dieser Urkunde eine günstigere Steuerklasse in Deutschland begründen
  • Geburtsurkunden und Schulzeugnisse Ihrer Kinder, wenn diese Sie begleiten
  • Ausreichender Vorrat an regelmäßig eingenommenen Medikamenten (zusammen mit einem ärztlichen Rezept), der ausreicht, bis Sie einen Arzt in Deutschland aufsuchen können.
  • Impfpass

Vorübergehende Unterkunft

Eine Unterkunft in Tübingen zu finden, kann schwierig sein. Daher müssen Sie wahrscheinlich eine vorübergehende Unterkunft finden, während Sie nach etwas Längerfristigem suchen. Es lohnt sich, so früh wie möglich mit der Suche zu beginnen. Weitere Informationen darüber, wie und wo Sie suchen können, finden Sie in der Broschüre Wohnung.

Nach Ihrer Ankunft

Anmeldung bei den örtlichen Behörden

Wer sich länger als 90 Tage in Tübingen aufhalten will, muss sich unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft in Tübingen im Bürgerbüro anmelden.

Wenn Sie einen Wohnsitz außerhalb Tübingens haben, müssen Sie sich bei dem entsprechenden Bürgerbüro anmelden. Bei diesem Termin werden Sie gebeten, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  1. Ihren Buchungsbeleg für die Anmeldung mit Zeitfenster und Nummer
  2. Reisepass oder Personalausweis
  3. Visum oder Stempel des Einreisedatums
  4. Ihren Mietvertrag
  5. Wohnungsgeberbestätigung - dies ist ein Formular, das Ihr Vermieter ausfüllen muss, um zu bestätigen, dass Sie an Ihrem neuen Wohnort eingezogen sind
  6. Reisepässe des Ehepartners oder der Kinder, wenn sie mit Ihnen zusammenleben. Sie können die gesamte Familie bei einem Termin anmelden.

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt Official City Registration.

Steuer-ID

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, erhalten Sie in der Regel bei der Anmeldung Ihre dauerhafte Steuernummer vom Bürgerbüro. Das Finanzamt schickt Ihnen Ihre Steuernummer einige Wochen nach Ihrer Anmeldung auch per Post zu. Diese Nummer ist sehr wichtig und wird von der Buchhaltung des Instituts benötigt, um Ihre Gehaltszahlungen zu bearbeiten.

Bankkonto

Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie:

  1. Reisepass oder Personalausweis
  2. Visum oder Aufenthaltsgenehmigung
  3. Nachweis der städtischen Anmeldung
  4. Steuer-ID-Nummer
  5. Einkommensnachweis des Arbeitgebers

Onlinebanken bieten manchmal Konten mit weniger Anforderungen an.

Krankenversicherungen

Für internationale Mitarbeiter*innen:

In Deutschland sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung eine gültige Krankenversicherung zu haben.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Arbeitnehmer*innen müssen sich so bald wie möglich nach ihrer Ankunft in Deutschland für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden und sich dort anmelden.
  • Sobald Sie sich angemeldet haben, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem ersten Tag der Beschäftigung. Das bedeutet, dass alle erstattungsfähigen Krankheitskosten, die in den ersten Tagen anfallen, übernommen werden, auch wenn es zu Verzögerungen bei der Erledigung der Formalitäten kommt.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Arbeitnehmer*innen, die beihilfeberechtigt sind und sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen sicherstellen, dass ihr Versicherungsschutz spätestens am ersten Tag der Beschäftigung beginnt.

Wichtig: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Reiseversicherung aus Ihrem Heimatland gültig bleibt, bis Ihre deutsche Krankenversicherung bestätigt ist.

Für Gastwissenschaftler*innen:

  • Für EU-Bürger*innen: Bitte bringen Sie Ihre EHIC-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) mit, damit Sie die notwendige medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber finanziell unterstützt werden, sollten Sie auch eine A1-Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mitbringen, um für die Dauer Ihres Aufenthalts vollen Sozialversicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Für Nicht-EU-Bürger*innen: Sie benötigen eine private Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts. Bitte stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz den deutschen Anforderungen entspricht.

Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl einer Krankenkasse oder bei der Anmeldung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt, um Unterstützung zu erhalten.

Privathaftpflichtversicherung

In Deutschland können Sie für Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, haftbar gemacht werden. Dies kann dazu führen, dass Sie erhebliche Summen an Schadenersatz zahlen müssen. Wir empfehlen Ihnen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen und zu prüfen, ob eine ähnliche Versicherung, die Sie in Ihrem Heimatland abgeschlossen haben, auch für Schäden in Deutschland aufkommt.

Ihre Versicherung sollte mindestens Folgendes abdecken:

  1. Schäden an Ihrer Mietunterkunft
  2. Schäden, die durch den Verlust von Schlüsseln entstehen
  3. Schäden, die durch Ihre Kinder oder Haustiere verursacht wurden (falls zutreffend)
  4. Schäden, die Ihnen durch nicht versicherte Personen zugefügt werden (Schadensausfalldeckung), wenn die verantwortliche Person nicht versichert ist und nicht für den Schaden aufkommen kann

Aufenthaltstitel und Verlängerungen

  • EU-Bürger*innen: Wenn Sie EU-Bürger*in sind, benötigen Sie weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.
  • Nicht-EU-Bürger*innen, die ein Visum benötigen: Wenn Sie ein Einreise- oder Arbeitsvisum benötigen, um nach Deutschland zu kommen, müssen Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten.
  • Nicht-EU-Bürger*innen, die kein Visum benötigen: Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die für kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tagen) von der Visumpflicht befreit sind, müssen dennoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn ihr Aufenthalt 90 Tage überschreitet.

Ausführliche Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung und zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung finden Sie auf der Website des Tübingen Research Campus, einem Zusammenschluss von Instituten, dem das IWM angehört.

Nützliche Informationen

In diesen Handreichungen finden Sie weiterführende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen wie der Wohnungssuche.

Wohnungssuche (PDF-Download)

Amtliche Anmeldung in Deutschland (PDF-Download)

Informationen für den Notfall (PDF-Download)

Nützliche Links

In dieser Linkliste finden Sie viele Online-Ressourcen, die Sie nutzen können, um Informationen für Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finden. Von offiziellen Regierungswebseiten bis hin zu lokalen Tipps und Dienstleistungen - diese Links führen Sie zu den Informationen, die Sie zu Themen rund um das Leben und Arbeiten in Tübingen unterstützen.

Wohnen in Tübingen: Ihr Zuhause auf Zeit

Tübingen ist nicht nur Ihr Arbeitsort, sondern auch eine Stadt voller Möglichkeiten, die Stadt zu erkunden und dauerhafte Beziehungen zu knüpfen. Die Stadt ist bekannt für ihre historische Universität, ihre lebendige Kulturszene und ihre Kopfsteinpflasterstraßen und bietet eine perfekte Mischung aus beruflichen Möglichkeiten und Lebensqualität.

Eine bunte Häuserfront in Tübingen (© Kukuwaia / pixabay.com)

Über Tübingen

Was Tübingen besonders macht

  • Eine einladende Gemeinschaft: Dank der exzellenten Universität und einer Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen findet sich in Tübingen eine vielfältige, internationale Bevölkerung, die eine integrative und lebendige Atmosphäre schafft.
  • Reiche Kultur und Geschichte: Vom Stocherkahnfahren auf dem Neckar über den schönen Weihnachtsmarkt bis hin zu jährlichen Veranstaltungen wie dem Gummi-Enten-Rennen gibt es immer etwas zu entdecken.
  • Eine grüne Stadt: Zwischen dem Schwarzwald, der Schwäbischen Alb und dem Schönbuch gelegen, bietet Tübingen viele Möglichkeiten für Aktivitäten in der Natur und umweltfreundliche Initiativen.

Das Alltagsleben

  • Fortbewegung: Tübingen verfügt über ein ausgezeichnetes öffentliches Verkehrsnetz und ist fahrradfreundlich, so dass man sich leicht zurechtfindet. Vergessen Sie nicht, sich ein Jobticket zu besorgen, um einfach und günstig zu pendeln!
  • Sicherheit: Die Stadt ist im Allgemeinen sehr sicher, aber wie an jedem anderen Ort ist es ratsam, sich nachts von Parks fernzuhalten und in gut beleuchteten Gegenden zu bleiben.
  • Lebensmitteleinkauf: Es gibt eine Vielzahl an Supermärkten, darunter mehrere Discounter, sowie einen Markt in der Innenstadt und Geschäfte mit Bioprodukten. Die Supermärkte sind sonntags geschlossen, also planen Sie entsprechend voraus.
  • Arztbesuche: In Deutschland ist der Hausarzt / die Hausärztin die erste Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Belange. Es ist also eine gute Idee, sich frühzeitig einen solchen Arzt zu suchen, denn er kann Sie bei Bedarf an einen Facharzt überweisen. Die meisten medizinischen Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Wichtiger Hinweis:

Die hier gegebenen Informationen sind als allgemeine Orientierung gedacht und decken möglicherweise nicht jede individuelle Situation ab. Die Vorschriften und Anforderungen können sich im Laufe der Zeit ändern, und Ihre speziellen Umstände können davon abweichen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit dem Akademischen Auslandsamt in Verbindung zu setzen, um die aktuellste und individuellste Beratung zu Ihrem Aufenthalt oder Ihrer Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland und besuchen Sie die offizielle Website des Auswärtigen Amts, die nützliche Ressourcen und aktuelle Informationen bietet.